Für die Bezahlung der Psychotherapie-Kosten stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
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Kostenübernahme durch die Krankenkasse (Anordnungsmodell)​​
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Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einem Allgemeinmediziner, einem Psychiater oder einem Facharzt angeordnet werden. Zudem braucht es eine DIagnose. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Psychiater und lassen Sie sich eine Anordnung für Psychotherapie ausstellen. Sie können dafür dieses Formular mit meiner Abrechnungsnummer benutzen.​ ​Die Anordnung gilt für 15 Therapiesitzungen und ist zeitlich nicht befristet. Soll die Therapie nach 15 Sitzungen fortgesetzt werden, ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson notwendig. Für eine längerdauernde Psychotherapie ist nach den 2 x 15 Sitzungen eine erneute Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse erforderlich. Dazu braucht es einen detaillierten Bericht mit Begründung.
Das Honorar für die psychotherapeutische Behandlung wird nach Aufwand berechnet. In der Grundversicherung kommt der PsyTarif zur Anwendung. Bitte beachten Sie Ihre Franchise und den Selbstbehalt.
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Selbstzahler​​
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Bei eigener Kostenübernahme ist keine vorgängige ärztliche Anordnung nötig. ​Üblicherweise beteiligen sich die Krankenkassen bei Therapeuten, welche zu Lasten der Grundversicherung abrechnen, nicht an den Kosten. Ob hier dennoch eine Kostenbeteiligung der Zusatzversicherung erfolgt bzw. welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, können Sie vorgängig bei Ihrer Krankenkasse abklären.
Eine Einzelsitzung à 50 min (inkl. Vor- und Nachbereitung, exkl. Berichte an Versicherungen und Zuweiser) kostet 195 Fr.
Eine Paar- oder Familiensitzung à 75 min kostet 295 Fr.